Personenzentrierte Pflege
Die personenzentrierte Pflege gleicht einer Blume mit fünf Blütenblättern, in deren Zentrum die Liebe steht. Die fünf Blütenblätter sind: Einbeziehung, Identität, Beschäftigung, Trost und soziales Netz.
Unsere Pflegekräfte arbeiten als Bezugspflegerinnen. Sie sind nicht einzelnen Abteilungen, sondern sechs bis acht Bewohnern zugeordnet. Auf diese Weise gibt es einen festen Ansprechpartner, der sich mit allem, was die persönliche Pflege betrifft, bestens auskennt. Individuelle Pflegemaßnahmen können so in enger Absprache erarbeitet und durchgeführt werden. Sowohl die Angehörigen als auch die Bewohner werden in Entscheidungen einbezogen, beispielsweise durch unseren Heimbeirat oder die Angehörigengruppe.
Pflegeleistungen
Inhalt der allgemeinen Pflegeleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung, zur teilweisen oder zur vollständigen Übernahme der Aktivitäten im Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Durchführung der Aktivitäten. Die Hilfen sollen diejenigen Maßnahmen enthalten, die Pflegebedürftigkeit mindern sowie einer Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit oder der Entstehung von Sekundärerkrankungen vorbeugen.
Die Durchführung und Organisation der Pflege richtet sich nach dem allgemeinen Stand der medizinisch- pflegerischen Erkenntnisse.
Zu den allgemeinen Pflegeleistungen gehören, in Abhängigkeit vom persönlichen Hilfebedarf:
- das Waschen, Duschen, Baden unter Einschluss des Einsatzes von Hilfsmitteln, des Transports zur Waschgelegenheit, des Schneidens der Fingernägel, des Haarewaschens und -trocknens, der Hautpflege, Pneumonie- und Dekubitusprophylaxe sowie bei Bedarf der Kontaktherstellung zur Fußpflege und zum Friseur
- die Zahnpflege unter Einschluss des Zähneputzens, der Prothesenversorgung, der Mundhygiene sowie der Soor- und Parotitisprophylaxe
- das Kämmen einschließlich des Herrichtens der Tagesfrisur
- das Rasieren einschließlich der Gesichtspflege
- das An- und Auskleiden
- die Darm- und Blasenentleerung einschließlich der Pflege bei der Katheter- und Urinalversorgung sowie der Pflege bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung sowie unter Einschluss von Kontinenztraining Obstipationsprophylaxe, Teilwaschen einschließlich der Hautpflege sowie gegebenenfalls des Wechselns der Wäsche
- das mundgerechte Zubereiten der Nahrung sowie die Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung unter Einschluß aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen unter Einschluß vom Hygienemaßnahmen, wie z.B. Mundpflege, Händewaschen, Säubern/Wechseln der Kleidung
- das Aufstehen und Zubettgehen, einschließlich der Hilfestellung beim Anlegen und Ablegen von Körperersatzteilen wie Prothesen, sowie das Betten und Lagern einschließlich aller Maßnahmen, die dem Pflegebedürftigen das körper- und situationsgerechte Liegen und Sitzen ermöglichen, Sekundärerkrankungen wie Kontrakturen vorbeugen und Selbständigkeit unterstützen, sowie des Gebrauchs von Lagerungshilfen und Hilfsmitteln
- das Gehen, Stehen, Treppensteigen einschließlich der Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Heimbewohnern zum Aufstehen und sich Bewegen, z.B. im Zimmer, in Gemeinschaftsräumen und im Außengelände
- das Verlassen und Wiederaufsuchen der Pflegeeinrichtung unter Einschluss solcher Verrichtungen außerhalb der Pflegeeinrichtung, die für eine Aufrechterhaltung der Lebensführung notwendig sind und das persönliche Erscheinen der Pflegebedürftigen erfordern
- das An- und Auskleiden
Hilfebedarf
Durch Leistungen der sozialen Betreuung soll der Hilfebedarf der Bewohnerin/des Bewohners bei der persönlichen Lebensführung sowie bei der Gestaltung des Alltags nach eigenen Vorstellungen ausgeglichen werden, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld geschieht.
Die Pflegeleistungen werden in Form der aktivierenden Pflege erbracht.
Arztwahl
Die Bewohnerin/der Bewohner hat das Recht, ihren/seinen Arzt frei zu wählen. Das Heim führt ärztliche Verordnungen im Rahmen seines Leistungsangebotes durch. Voraussetzung ist jedoch, dass die behandelnden Ärzte die Verordnungen schriftlich dokumentieren.
Zusätzlich stehen der Bewohnerin/dem Bewohner auf Wunsch die Vertragsärzte aller medizinischen Einrichtungen zur Verfügung.
Hilfe durchs Heim
Das Heim führt eine Pflegedokumentation, in der die ärztlichen Verrichtungen und die ärztlich delegierten Aufgaben dokumentiert werden.
Das Heim kann bei der Vermittlung der ärztlichen Betreuung der Bewohnerin/des Bewohners unter Beachtung der freien Arztwahl mitwirken. Die Leistungen des Arztes sind jedoch nicht Gegenstand des Vertrages.
Die Verwaltung, Verwahrung und die Verabreichung der verordneten Medikamente erfolgt, soweit notwendig und erforderlich, durch das Pflegepersonal Das Heim arbeitet dabei mit den niedergelassenen Ärzten zusammen, in dem das Pflegepersonal für die vom Arzt veranlassten Leistungen die Durchführungsverantwortung übernimmt.